Antwort 04.03.2011 von Peter Hintze CDU
(...) Was Ihre Sorge im Hinblick auf Anreize anbelangt, zur Vermeidung einer Anrechnung keinen Ausbildungsvertrag abzuschließen, so gilt es zu berücksichtigen, dass ein arbeits- bzw. (...) So kann ein Hilfebedürftiger eine zumutbare Ausbildung nicht allein deshalb verweigern, weil sein Einkommen auf das ALG II der Eltern angerechnet wird. (...)