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(...) Diese Zersplitterung des Beamten- und Besoldungsrechtes betrachtet DIE LINKE als gravierenden Rückschritt, der auch gegen das grundgesetzliche Prinzip der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse wirkt. Sie können davon ausgehen, dass sich Die LINKE weiterhin für ein einheitliches Personal- und Dienstrecht im Öffentlichen Dienst einsetzt. (...)
(...) Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht / Ämter für Arbeitsschutz) überwacht. Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können strafrechtlich geahndet werden. (...)
(...) Gleichzeitig unterliegen sie auch nicht den gleichen Pflichten wie die Leistungsempfänger, die die Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) beziehen, etwa zur Einhaltung einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB II. Ziel der Arbeitsförderung nach dem SGB III ist neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch die Verkürzung der Dauer von Arbeitslosigkeit. Die Agenturen für Arbeit erbringen ebenfalls Leistungen der Arbeitsvermittlung, Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Gründungszuschüsse sowie weitere Leistungen, etwa zur Weiterbildung. (...)

(...) Dabei habe ich mich dafür eingesetzt, daß die Arbeitsvermittlung effizienter wurde, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosenversicherung gleistet wird sowie die Arbeitsmarktpolitik zur Verringerung und Verhütung von Arbeitslosigkeit verbessert wird. Die Einführung von Hartz IV habe ich immer sehr kritisch gesehen, weil Arbeitnehmer, die zuvor lange Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge und Steuern gezahlt haben,im Falle ihrer Arbeitslosigkeit zu schnell in die Grundsicherung mit scharfen Bedürftigkeitsprüfungen gedrängt wurden. (...)