Antwort 30.01.2025 von Florian Dickau Volt
Ob die Kriterien für ein solches Verfahren erfüllt sind, muss letztlich das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage einer fundierten juristischen Prüfung entscheiden.
Ob die Kriterien für ein solches Verfahren erfüllt sind, muss letztlich das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage einer fundierten juristischen Prüfung entscheiden.
Ich bin für einen AfD Verbotsantrag und halte die vorliegenden Beweise für ausreichend.
Die Entwicklungen der Alternative für Deutschland, und deren immer weiter voranschreitende Radikalisierung, sind besorgniserregend.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre also keine rechtliche Auswirkung auf das Wahlergebnis zu erwarten.
Ich habe den Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren unterzeichnet, weil ich überzeugt bin, dass die AfD verfassungswidrig ist und demokratieschädlich.
Ich gehöre zu den Erstunterzeichner:innen und hätte mit Ja gestimmt, wenn es zu einer Abstimmung gekommen wäre