Frage von Anna S. • 31.07.2021

Antwort von Matthias Vialon BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.09.2021
ja -muss voran gebracht weden
ja -muss voran gebracht weden
ja, absolut und sofort auch wg sofortigen Effekten auf den CO2-Ausstoss
Die Höchstgeschwindigkeit muss auf Außerortsstraßen mit angrenzendem Radweg auf 70 km/h begrenzt werden.
Die Höchstgeschwindigkeit sollte innerorts auf Straßen, die an Radwege grenzen, auf 30 km/h begrenzt werden.
Tempo 70 in gefährlichen Bereichen auf Außerortsstraßen halte ich für richtig. Aber ansonsten bin ich auf Landstraßen für 100 km/h.
Tempo 30 in verkehrsberuhigten Bereichen, vor Schulen, Altenheimen und in Wohnvierteln halte ich für richtig. Aber ansonsten bin ich in Städten für 50 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen.