
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Nach meiner Kenntnis wurde der Gesetzentwurf noch nicht abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Insofern ist noch nicht ersichtlich, ob und wann das Gesetz in Kraft treten wird.
Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.
Die Absenkung der Preisbremse für Heizstrom hat der Deutsche Bundestag mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes am 23.06.2023 verabschiedet.
Die Preissteigerungen aufgrund unserer Abhängigkeit von fossilen Energien waren so dramatisch, dass wir sie mit Steuergeld nicht komplett abfangen können.
Aus vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis in Bayern sind mir die Herausforderungen für Haushalte mit reinen Stromheizungen durch deren hohen Stromverbrauch bekannt.