Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Anke Rehlinger
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD

Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.

Portrait von Jan Lehmann
Antwort 28.04.2024 von Jan Lehmann SPD

Weiterleitung des Anliegens an die BVV Marzahn-Hellersdorf

Karl Lauterbach, MdB
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Portrait von Ulrike Sparr
Antwort 14.04.2024 von Ulrike Sparr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.

Portrait von Arne Platzbecker
Antwort 25.04.2024 von Arne Platzbecker SPD

Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.