Frage von Kevin G. • 08.08.2024

Antwort von Franc Dierl CSU • 16.09.2024
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Ich setze mich für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, weil ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und modernen Staates ist.
Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.