Antwort 06.09.2024 von Eileen Woestmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Ich setze mich für ein Informationsfreiheitsgesetz ein, weil ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden ein wichtiger Bestandteil eines transparenten und modernen Staates ist.