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(...) bei IT-Repraraturen handelt es sich um einen nicht körpernahe Dienstleistung, die daher erlaubt ist. Geschäfte die über einen Reparaturservice hinaus den Verkauf von Geräten anbietet dürfen diese, nach jetzigem Stand, nicht verkaufen. (...)
(...) Auf der offiziellen Berliner Internetseite "Orientierungshilfe für Gewerbe" sind Reparaturbetriebe auch ausdrücklich aufgenommen in die Liste der Betriebe, die geöffnet sein dürfen. (...)
(...) Digitale Teilhabe muss auch - und gerade in einem Lockdown – gewährleistet sein. (...)
Sehr geehrte Frau Sander,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.