solche Experimente, die quasi die Axt an unsere gesellschaftliche Ordnung anlegen, sehen wir in höchstem Maße kritisch.
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Gutachten etc. müssen auch weiterhin erforderlich sein, um Missbrauch auszuschließen und die Ernsthaftigkeit des Anliegens sicherzustellen. Über die Methodik der Gutachten kann man aber reden und diese gewiss auch menschenwürdiger gestalten als bislang.

Die Bundesregierung prüft jedoch derzeit, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale oder sonstige Einmalzahlung erhalten haben und inwieweit ein Nachteil für diese Personengruppen ausgeglichen werden kann.
Eine Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell noch aktiv erarbeitet.
die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Obwohl wir Abgeordnete die gesamte Bevölkerung vertreten sollen, wird die Vielfalt unserer Gesellschaft leider nicht im Parlament abgedeckt.