Antwort 07.11.2011 von Gregor Gysi Die Linke
(...) auch über Überprüfungsanträge muss erst ein Bescheid ergehen, bevor man Widerspruch einlegen kann. (...)
(...) auch über Überprüfungsanträge muss erst ein Bescheid ergehen, bevor man Widerspruch einlegen kann. (...)
(...) Mich stört vor allem das "bedingungslos". Alle Menschen definieren sich über ihre Arbeit, um in der Gesellschaft Anerkennung zu erfahren und ihrem Leben einen Sinn geben zu können. Dagegen einen Anreiz zu setzen, gerade dieses Streben nach Anerkennung aufzugeben, halte ich für fatal. (...)
(...) in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon immer einen sogenannten "unisex-Tarif", d.h. jeder Beitrag ist gleich viel wert, ganz gleich, wer ihn gezahlt hat. (...)
(...) Möglicherweise haben Sie dann mit Ihrem Begehren Erfolg. Auf jeden Fall dürfen Sie niemals aufhören zu kämpfen. (...)