
(...) Auch in Bezug auf die Normenkontrollklage der LINKEN gegen die Hartz-IV-Reform der schwarz-gelben Bundesregierung stimmt Ihr Vorwurf nicht. Wir haben nie angekündigt, eine solche Klage zu unterstützen, sind also auch nicht wortbrüchig. (...)
(...) Auch in Bezug auf die Normenkontrollklage der LINKEN gegen die Hartz-IV-Reform der schwarz-gelben Bundesregierung stimmt Ihr Vorwurf nicht. Wir haben nie angekündigt, eine solche Klage zu unterstützen, sind also auch nicht wortbrüchig. (...)
(...) Mittel- bis langfristig muss das sozialpolitische Ziel Hamburgs sein, die Zahl der Obdachlosen durch Unterbringung in ordentlichem Wohnraum wieder einzugliedern. Immerhin ist die Zahl der deutschen Obdachlosen in Hamburg in den vergangenen Jahren schon erheblich zurückgegangen. (...)
(...) April 2012 beendet werden. Es ist geplant, die Anlaufstelle für obdachlose EU-Bürger im Zusammenhang mit dem Winternotprogramm zu öffnen. (...)
(...) Februar 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fest, dass bei der Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowohl Artikel 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) als auch Artikel 20 GG (Sozialstaatsgebot) nicht hinreichend beachtet wurde. Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) sei nicht transparent, gar willkürlich berechnet worden. Dies war zweifellos eine herbe Abreibung gerade auch für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in deren Regierungsverantwortung die Festsetzung der Regelsätze fällt. (...)
(...) Der energische Einsatz insbesondere der Grünen für korrekt berechnete und mithin höhere Regelsätze beunruhigt die Linkspartei spürbar – zumal Bündnis 90/Die Grünen auch ihre Glaubwürdigkeit in den Verhandlungen bewiesen, da sie dem mickrigen Kompromiss zwischen Regierungsfraktionen und SPD letztlich nicht zustimmten und die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verließen. Da es in der inhaltlichen Bewertung der Regelsätze kaum Unterschiede zwischen Grünen und Linkspartei gibt, sucht man dort verzweifelt nach Vorwänden, um den Grünen ihre Glaubwürdigkeit abzusprechen und findet sie in diesem Fall in der scheinheilig, mindestens aber ungeschickt vorgetragenen Forderung nach der Normenkontrollklage. Das ist Politik für die Galerie, aber nicht für die Betroffenen. (...)