
Antwort 17.08.2006 von Klemens Domning WASG
Sehr geehrter Herr Faccin,
ich kenne die von Ihnen erwähnten Statistiken nicht, und wäre dankbar um Nennung der exakten Quelle.

Sehr geehrter Herr Faccin,
ich kenne die von Ihnen erwähnten Statistiken nicht, und wäre dankbar um Nennung der exakten Quelle.
Herr Gielow,
ich halte die in den Paragraphen 218 und 218a) Strafgesetzbuch getroffenen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch für richtig und gedenke nicht, auf eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage und Rechtspraxis hinzuwirken.
Liebe Frau Fibich,
Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt:

Sehr geehrte Frau Raschke,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Kandidatur.
Sehr geehrter Herr Guhr,
Sehr geehrter Herr Anders,