(...) Allerdings möchte ich Ihnen gerne unsere Grünen Ideen zur Kranken- und Pflegeversicherung und damit auch unsere grundsätzliche Position zur Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzlichen Pflichtversicherungen darstellen: Wir Grüne streben eine beitragsfinanzierte moderne Bürgerversicherungen für Krankheit, Alter und Pflege an. Unser Ziel ist es dabei, die Beitragsbasis zu verbreitern, steuerliche Zuschüsse in die Sozialkassen auf Dauer zu minimieren und lediglich die allgemeine soziale Grundsicherung durch Steuermittel zu finanzieren. (...)
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(...) Soviel zur offiziellen Sachlage; grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob es sinnvoll und gerecht ist, dass einem Menschen, der aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, eine Gleichstellung mit vergleichbaren Versicherten zu 100 Prozent vom Staat gestellt wird. Hier muss berücksichtigt werden, dass die Nachversicherung nicht Teil der Strafe ist. (...)
(...) Gemäß §24 Abs.1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes scheidet ein Beamter aus dem Dienst, wenn er in einem ordentlichen Gerichtverfahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Diese Frist verkürzt sich gem. (...)
(...) Dies gilt für jede Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, also auch wenn sie auf eigenen Wunsch erfolgt (§ 33 Bundesbeamtengesetz - BBG), z. B. (...)
Sehr geehrter Herr Leefmann,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

(...) Diese Gesetzesänderung wird damit begründet, dass die Beamten ihre Versorgung während der Dienstzeit ohne eigene Beiträge erdienen. Auch einem straffällig gewordenen Arbeitnehmer werden seine Arbeitgeberanteile aus der Rentenversicherung nicht aberkannt. (...)