Antwort 27.07.2010 von Wolfgang Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr Krainz,
Sehr geehrter Herr Krainz,
(...) Die Beauftragung einer Anwaltsfirma war demgemäß nicht notwendig. Wenn Sie aber vom Eigentümer aufgefordert werden und nicht oder ablehnend reagieren, kann er eine Notwendigkeit zur Beauftragung von Rechtsanwälten begründen. (...)
(...) Die sinkende Arbeitslosigkeit und das mittlerweile vorhandene Überangebot an Ausbildungsplätzen verdeutlicht, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Nichts desto trotz, müssen wir uns weiter anstrengen, um möglichst allen lern- und ausbildungswilligen Jugendlichen eine Perspektive zu geben. Dann werden die von Ihnen geschilderten Beobachtungen in Zukunft, so hoffe ich, immer seltener werden. (...)