Frage von Anna S. • 03.08.2021

Antwort von Silke Müller FDP • 04.08.2021
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts jeweils als Einzelfallentscheidung, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts jeweils als Einzelfallentscheidung, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt
Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts auf Tempo 30 als Einzelfallentscheidungen statt generellem Tempolimit