(...) Die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern ist keine Strafe für ihre leistungsfähigen Kinder, sondern grundsätzlich vielmehr eine moralische Verpflichtung gegenüber ihren Verwandten in direkter Linie. Dies ist ein unbestreitbares gesellschaftliches Anliegen und wurde deshalb auch vom Gesetzgeber u.a. (...)
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Sehr geehrter Herr Lucht,
ich bitte um Nachsicht, dass ich zu dem von Ihnen geschilderten Fall keine Stellungnahme abgeben kann. Da mir dieser Fall nicht näher bekannt ist, kann ich den Sachverhalt auch nicht beurteilen.
(...) Keineswegs sollen mit dem Elternunterhalt Eltern oder Kinder bestraft werden. Sie sollen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einen Betrag leisten, der wie schon erwähnt, begrenzt ist. (...)
(...) Es ist richtig, dass Abkömmlinge nach unserem Familienrecht im Notfall auch für ihre Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Sozialhilfeträger, die diese Gelder erst einmal aufbringen, wenden sich dann gegebenenfalls an die Abkömmlinge, da der Unterhaltsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch auf sie übergeht. (...)
(...) Unser Sozialsystem basiert darauf, dass außergewöhnliche Belastungen auf eine möglichst große Solidargemeinschaft verteilt werden. (...) Ich halte es für richtig, dieses Prinzip konsequent anzuwenden und auf den Rückgriff auf Einkommen und Vermögen der Kinder bei Pflegebedürftigen zu verzichten. (...)