
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Für zeitvariable Tarifverträge gab es eine Anpassung der Energiepreisbremse durch den Bundestag, die zum 1. August 2023 in Kraft getreten ist.
Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten.
Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.23 bis zum Auslaufen der Preisbremse.