Frage von Wolfgang K. • 17.02.2023

Antwort von René Aust AfD • 18.03.2024
Jeder Bürger konnte sich in den vergangenen Jahre umfangreich über Corona-Impfungen informieren.
Jeder Bürger konnte sich in den vergangenen Jahre umfangreich über Corona-Impfungen informieren.
In Hamburg liegt die Bearbeitungszeit im Durchschnitt bei 6 Monaten.
Durch die Einführung dieser Totimpfstoffe ist die diesbezügliche Problematik nicht mehr aktuell, eine Ansteckung Dritter ausgeschlossen. Seitdem hat § 21 IfSG erheblich an Bedeutung verloren.
Die Feststellung, dass das Impfen schützt, ist keine Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, sondern eine politische oder wissenschaftliche Aussage.
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.