Erläuterung der Vergütungsentscheidung für Psychotherapie, Kritik nachvollziehbar, aber Selbstverwaltung zuständig; Prüfung durch Ministerium möglich.
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Psychische Erkrankungen müssen ebenso ernst genommen werden wie körperliche Erkrankungen. Deshalb darf es nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung oder längeren Wartezeiten kommen.
Entscheidungen werden hier nicht willkürlich getroffen, sondern auf Basis belastbarer Daten und innerhalb klar geregelter Verfahren. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.