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Zur Einschätzung der Situation der geltenden Rechtslage wird die Bundesregierung zum 1. Juli 2025 eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorlegen.
Ich stehe dem sogenannten „Nordischen Modell“, also einem Sexkaufverbot, kritisch gegenüber. Es ist absolut richtig, dass wir entschieden gegen Ausbeutung, Zwangsprostitution und Menschenhandel vorgehen müssen.
Die Unionsfraktion hat in dieser Wahlperiode gefordert, einen Paradigmenwechsel in der bestehenden Prostitutionsgesetzgebung einzuleiten. Dazu soll ein an das Nordische Modell angelehnte Dreisäulenmodell in Deutschland eingeführt werden.
Der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, den Sie ebenfalls ansprechen, ist von Prostitution zu trennen. Er stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar, die vor allem Frauen betrifft.