Frage von Friedrich Wilhelm S. • 31.07.2023

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gebäudeenergiegesetz ist erheblich besser als sein Ruf. Vorhandene Heizungen kann man bis 2045 reparieren lassen, natürlich kennt das Gesetz umfassende Härtefälle:
Die Bundestagsabgeordneten haben untereinander den kollegialen Konsens, bei fehlender Zuständigkeit an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu verweisen.
Wir als Bundesregierung haben die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse beschlossen.
Tatsächlich wird hierzu vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits seit einigen Monaten die Plattform klimaneutrales Stromsystem durchgeführt.