Antwort 29.03.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Infektionsschutzgesetz wurde im März 2022 geändert, damit präventive Basismaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen in Hotspots möglich bleiben.
Das Infektionsschutzgesetz wurde im März 2022 geändert, damit präventive Basismaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen in Hotspots möglich bleiben.
Ausschlaggebend für die Anpassung des Zeitraums, in dem eine Person in Deutschland als genesen gilt, ist die Empfehlung des RKI aus der vergangenen Woche.