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Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.

Derzeit liegt uns zum Homeoffice leider keine konkrete Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Ich gehe aber davon aus, dass es in dieser Legislatur einen Gesetzentwurf zum Homeoffice geben wird.

Für die Umsetzung ist das Bundesarbeitsministerium zuständig. Bisher liegt den Regierungsfraktionen dazu noch kein zu beratender Gesetzentwurf vor.


Das Anbieten flexibler Arbeitsplatzmodelle kann ein Wettbewerbsvorteil mancher Unternehmen um Arbeitskräfte bedeuten.