Frage von Marko M. • 04.08.2024

Antwort von Michael Schmidt SPD • 06.08.2024
Es ist wohl so, dass das Sächsische Finanzgericht zur weiteren Prüfung den Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben hat.
Es ist wohl so, dass das Sächsische Finanzgericht zur weiteren Prüfung den Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben hat.
Kirche und Staat müssen getrennt, alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden
das Verfahren ist in der Abstimmung mit den Bundesländern . Es betrifft ja weitestgehend die Länder (auch nicht alle Bundesländer) und deren Finanzverantwortung. Insofern wird der Prozess sicherlich noch eine ganze Zeit in Anspruch nehmen.
Für die in unseren Wahlprogrammen geforderte Ablösung sind die politischen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag steht hinter der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ablösung der Staatsleistungen.