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Nordrhein‑Westfalen verfolgt bei der Bekämpfung der Clankriminalität einen umfassenden und konsequenten Ansatz, der vom Innenministerium des Landes koordiniert wird und auf einem langfristig angelegten Gesamtkonzept beruht
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.
Opferschutz muss Betroffenen wirksam helfen. Hamburg setzt dafür auf bestehende Strukturen und prüft weitere Verbesserungen.
Hamburg hat seit 2023 einen Opferbeauftragten für Betroffene von Terror- und Großschadensereignissen sowie deren Angehörige.