
Volksabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen und sollten dementsprechend ähnlich wie in der Schweiz stattfinden, um so den Bürgern und Bürgerinnen die Entscheidungsgewalt in der Ausgabenpolitik, für ihre eingezahlten Steuern zurückzugeben.
Volksabstimmungen sind im Grundgesetz vorgesehen und sollten dementsprechend ähnlich wie in der Schweiz stattfinden, um so den Bürgern und Bürgerinnen die Entscheidungsgewalt in der Ausgabenpolitik, für ihre eingezahlten Steuern zurückzugeben.
Basisdemokratie: das Volk darf mitdiskutieren und mitbestimmen, nicht nur alle 4 Jahre ein Kreuz machen. Die Macht bleibt somit beim Volk.
Per STGB §129 Abs (3)1 sind politische Parteien explizit ausgenommen vom Verbot der Bildung krimineller Vereinigungen. MDBs haben Indemnität. Unhaltbar!
Jeder Bürger hat auch während der Amtszeit entscheidend Mitbestimmungsrecht. Wir nennen dies “dieBasis wählen und deine Stimme behalten”.
Basisdemokratie bedeutet für mich, dem Willen, die Bedürfnisse und Meinungen der breiten Bevölkerung - der Basis - von unten nach oben in die Parlamente zu tragen
Wir fordern die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden