Frage von Christian H. • 26.02.2025

Antwort ausstehend von Astrid Timmermann-Fechter CDU
Ich verstehe Ihr Unbehagen und Ihre Sorgen als Betreiber von Fachgeschäften für E-Zigaretten hinsichtlich eines geforderten Aromenverbotes.
Ich stimme Ihnen zu, dass die oftmalige Platzierung von E-Zigaretten an der Kasse nicht optimal ist.
Der Freistaat Bayern ist mangels Rechtsgrundlage derzeit leider nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken. Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt.