Frage von Klaus F. • 28.09.2020

Antwort von Denny Möller SPD • 25.06.2021
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
(...) Meine Ehrenämter in Gewerkschaft sowie in Vereinen und Verbände übe ich ohne weitere Einkünfte aus. (...)
Die Aufsicht über die Jugendämter hat das Landesjugendamt, welches dem Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport unterstellt ist
Die Aufsicht über die Jugendämter hat das Landesjugendamt, welches dem Thüringer Ministerium für Jugend, Bildung und Sport unterstellt ist
NEIN.