Frage von Sarah T. • 11.06.2024

Antwort ausstehend von Heiner Rickers CDU
Die Folge und die Folgekosten werden uns einholen, das muss jetzt schon mitgedacht werden, bei allem nach dem wir handeln.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde dem Leerstand mit ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG entgegen wirkt.
Zum einen erfordert der Klimawandel, mit seinen steigenden Temperaturen, zunehmenden Starkwetterereignissen und höherer Variabilität, geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen.