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Antwort 15.03.2006 von Gerald Grünert Die Linke

Ja. Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS), sofern sie nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden (§ 421g SGB III9. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in ABM.