
Antwort ausstehend von Anja Wagner-Scheid CDU

Ein fairer Wettbewerb mit Produkten von außerhalb des EU-Raums lässt sich nur gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn auf europäischer Ebene regeln.
Socialclubs unterliegt einem Bundesgesetz, das eine Erlaubnispflicht vorsieht. 3 Monate nach Vorliegen der notwendigen Angaben wird über den Antrag entschieden.