Antwort 31.07.2023 von Anke Rehlinger SPD
Da es sich hierbei um aktuelle Vorhaben handelt, stellt das Inflationsgeschehen keine unerwartete Komponente dar und wird bereits berücksichtigt.
Da es sich hierbei um aktuelle Vorhaben handelt, stellt das Inflationsgeschehen keine unerwartete Komponente dar und wird bereits berücksichtigt.
Anträge können seit dem 8. Mai 2023, über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht werden: https://nle-Brennstoffhilfe.de
Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass fast alle Maßnahmen nunmehr aufgehoben werden. Manche Bundesregelungen bleiben erhalten. Keine Handhabe für Länder