Antwort 02.04.2024 von Anke Rehlinger SPD
Es ist nach aktuellem Planungsstand nicht damit zu rechnen, dass Erdmassen aus dem geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans abtransportiert werden müssen.
Es ist nach aktuellem Planungsstand nicht damit zu rechnen, dass Erdmassen aus dem geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans abtransportiert werden müssen.