Frage von Kevin H. • 22.03.2020

Antwort von Tobias Hans CDU • 26.03.2020
Gemäß dieser Allgemeinverfügungen sind Ausfahrten von Motorradfahren weiterhin erlaubt, weil sie zunächst kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen
Gemäß dieser Allgemeinverfügungen sind Ausfahrten von Motorradfahren weiterhin erlaubt, weil sie zunächst kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen
Gemäß dieser Allgemeinverfügungen sind Ausfahrten von Motorradfahren weiterhin erlaubt, weil sie zunächst kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen
Gemäß dieser Allgemeinverfügungen sind Ausfahrten von Motorradfahren weiterhin erlaubt, weil sie zunächst kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen