Frage von Eugen H. • 14.03.2025

Antwort von Jochen Ott SPD • 25.03.2025
Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag, insbesondere für die Zukunftsfähigkeit des Industrie-Standorts Köln.
Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag, insbesondere für die Zukunftsfähigkeit des Industrie-Standorts Köln.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.