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(...) Soweit Sie ferner standesrechtliche Vorwürfe gegen einen Rechtsanwalt erheben, verweise ich darauf, dass den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen eine Disziplinarbefugnis über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht zusteht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen vielmehr einer Standesaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern. (...)

(...) Soweit Sie ferner standesrechtliche Vorwürfe gegen einen Rechtsanwalt erheben, verweise ich darauf, dass den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen eine Disziplinarbefugnis über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht zusteht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen vielmehr einer Standesaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern. (...)

Sehr geehrter Herr N.,
im Anhang finden Sie die Pressemitteilung von Herrn Franken zur L317.
Mit freundlichen grüßen
Martin Kolb
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr N.,
im Anhang finden Sie die Pressemitteilung von Herrn Franken zur L317.
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Martin Kolb
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Sehr geehrter Herr N.,
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Martin Kolb
Wissenschaftlicher Mitarbeiter