Frage von Josef H. • 15.06.2019

Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Sehr geehrter Herr M.,
schicken Sie mir Ihre Telefonnummer zu? Herr Yetim meldet sich gerne telefonisch bei Ihnen.
Mit besten Grüßen
Kristina Hölscher
(...) Die Behandlung von Inhaftierten richtet sich nach § 58 Strafvollzugsgesetz, in diesem heißt es: „Gefangene haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (...)