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(...) Solange die Quote von 50 Prozent Frauen in Führungspositionen - bezogen auf die jeweilige Ämtergruppe und Behörde - nicht erreicht ist, ist nach § 19 Abs. 6 LBG die Frau bei einer im Wesentlichen gleichen Eignung und Befähigung bevorzugt zu befördern. (...)
(...) 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (...) Die Politik hat darauf reagiert und im Oktober 2015 eine Ergänzung zum Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, dass abgelehnten Asylbewerbern die finanziellen Zuweisungen deutlich gekürzt werden. (...)