
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Weitere Maßnahmen sowie die Überlegungen zum Haushaltsjahr 2025 sind bereits in Arbeit und werden sowohl parlamentarisch als auch auf Ebene der Landesregierung unter Hochdruck beraten und geplant.
Ich persönlich sehe mit großer Sorge, wie extremistische Kräfte unsere Demokratie spalten, Hetze betreiben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.
Um was für eine Art der Reform es sich im Endeffekt handeln wird, darüber sind wir noch mit den entsprechenden Ministerien und Stakeholdern wie Universitäten und Verbänden im engen Austausch und in der Beratung.
Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!