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Uns ist bewusst, dass steigende Lebenshaltungskosten für viele Menschen, auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, eine große Herausforderung darstellen.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Im Hinblick auf Ihre Idee zur Schaffung eines Landesamtes für Mobilität möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich persönlich die bisherigen Strukturen für vollkommen ausreichend halte.
Ich teile Ihren Punkt zur Konkurrenzfähigkeit im Ländervergleich: Auch wenn die konkrete Differenz je nach Besoldungsgruppe, Stufe und Familienkonstellation variiert, ist der Trend eindeutig: Wenn Niedersachsen über Jahre spürbar hinterherläuft, wird der öffentliche Dienst unattraktiver – und das bekommen die Bereiche mit ohnehin hoher Belastung (wie z. B. der Vollzug) zuerst zu spüren.