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Damit werden europäische Fördermöglichkeiten bereits heute genutzt und gleichzeitig weitere Potenziale für die Polizei Niedersachsen erschlossen.
Wenn eine gesetzliche Änderung tatsächlich dazu führen kann, dass bislang geschützte bekannte Fundstellen ohne vorherige fachliche Beteiligung zerstört werden könnten, besteht aus meiner Sicht Gesprächs- und gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf.
Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet.
In der Sache verfolgt die Novelle das Ziel, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Entbürokratisierung darf aus meiner Sicht aber nicht dazu führen, dass wertvolles Kulturgut verloren geht.
Für Ihren Hinweis zu §13 bin ich sehr dankbar und werde ihn in die anstehenden Beratungen und meine Entscheidungsfindung einbeziehen.