Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages kann ich das Bundesgesetz selbst nicht ändern. Ich werde Ihre Hinweise jedoch in die Gespräche mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene einbringen.
Wir teilen die Kritik der Fachverbände und haben versucht, unseren Einfluss auf Landes- und Bundesebene zu nutzen, um die im Raum stehenden Kürzungen in der therapeutischen Versorgung abzumildern bzw. vollständig zu verhindern
Aktuell bleibt die einjährige Haltefrist bestehen. Die CDU/CSU lehnt ihre Abschaffung ab; eine Änderung müsste erst das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Frau Hamburg teilt Ihre Einschätzung, dass sowohl die Honorarkürzungen um 4,5 Prozent als auch die weiteren Einschnitte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angesichts der bereits heute bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie ein falsches Signal sind. Dazu gehört auch die Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien.