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Selbst wenn es beim benannten Hochlauf zu Verzögerungen kommen sollte, wäre es verfehlt, diese Verzögerungen heute zu unterstellen, da sich dies auch wettbewerblich hemmend auf dringend benötigte Investitionen auswirken könnte.
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Prüfung von Wahlunregelmäßigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Gremien – nicht der Politik. Vertrauen in Demokratie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.