
(...) Überschwemmungsgebieten sowohl die Ausweisung neuer Baugebiete als auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt ist. Ausnahmen können nur unter sehr strengen Anforderungen zugelassen (...)
(...) Überschwemmungsgebieten sowohl die Ausweisung neuer Baugebiete als auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt ist. Ausnahmen können nur unter sehr strengen Anforderungen zugelassen (...)
(...) Überschwemmungsgebieten sowohl die Ausweisung neuer Baugebiete als auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt ist. Ausnahmen können nur unter sehr strengen Anforderungen zugelassen (...)
(...) Überschwemmungsgebieten sowohl die Ausweisung neuer Baugebiete als auch die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen untersagt ist. Ausnahmen können nur unter sehr strengen Anforderungen zugelassen (...)
(...) Über die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte aus unserer Sicht weiterhin im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. (...)