Frage von Horst E. • 28.06.2023

Antwort von Bijan Kaffenberger SPD • 20.09.2023
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen