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Der Wald muss seiner Erholungsfunktion nachkommen können. Das Land Hessen muss als gutes Vorbild vorangehen und auf die Erhebung von Pauschalen verzichten.
Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
Ich sehe den Bedarf eines kostenlosen Angebots
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.