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Frage von Mario H. • 28.07.2021
Knut Abraham (Kandidat der CDU Brandenburg, Platz 3)
Antwort von Knut Abraham
CDU
• 02.08.2021

An Gefahrenstellen oder Gründen des Lärmschutzes kann bereits jetzt die Geschwindigkeit beschränkt werden. Dort, wo keine Gefahr herrscht, sehen wir keine Notwendigkeit für ein generelles Tempolimit.

Frage von Mario H. • 28.07.2021
Knut Abraham (Kandidat der CDU Brandenburg, Platz 3)
Antwort von Knut Abraham
CDU
• 02.08.2021

An Gefahrenstellen oder Gründen des Lärmschutzes kann bereits jetzt die Geschwindigkeit beschränkt werden. Dort, wo keine Gefahr herrscht, sehen wir keine Notwendigkeit für ein generelles Tempolimit.

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