
Antwort 14.09.2021 von Uwe Enge LKR
Straffälligkeit muß mit sofortiger Abschiebung geahndet werden.

Straffälligkeit muß mit sofortiger Abschiebung geahndet werden.

Wenn Menschen sich entscheiden das Zuhause zu verlassen, auf unsicheren Wegen mit großen Gefahren verbunden in ein anderes Land aufzubrechen, dann macht das kein Mensch einfach so. Sondern aus großer, aus existenzieller Not.

