Frage von Wilfried H. • 26.08.2021

Antwort ausstehend von Manuel Muja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundrechtseinschränkungen sind zu Recht immer nur zur Sicherung überragender Interessen des Allgemeinwohleszulässig.
Hallo Herr Helm, ich sehe 2G sehr kritisch und bin mir auch nicht sicher, ob das wirklich gerichtsfest ist.
Anreize und niedrigschwellige Angebote statt sozialer Ausschluss.
Jedes Kind wird in eine Plastikkugel gesteckt.
Zentral für die kommenden Wochen und Monate werden für den Kita- und Schulbetrieb ausgefeilte Test-, Hygiene- und Lüftungskonzepte sein.