Antwort 24.08.2005 von Axel Berg SPD
Sehr geehrter Herr Hernacz,
Sehr geehrter Herr Hernacz,

Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.
