Antwort 11.10.2025 von Maria-Lena Weiss CDU
Eine Prüfung möglicher Unregelmäßigkeiten obliegt zuständigen Wahlbehörden, die unabhängig und nach rechtsstaatlichen Verfahren handeln. Darauf vertraue ich.
Eine Prüfung möglicher Unregelmäßigkeiten obliegt zuständigen Wahlbehörden, die unabhängig und nach rechtsstaatlichen Verfahren handeln. Darauf vertraue ich.

Grundsätzlich gibt es für mich allerdings keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt auf die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren bei Wahlen. Entscheidungen über eine mögliche Neuauszählung von Stimmen fallen dabei in den gesetzlich geregelten Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens.
Transparenz vor Interessenkalkül. Demokratie lebt von nachvollziehbaren Entscheidungen — deshalb: Ja zur Neuauszählung