Frage von Mathias T. • 16.07.2025

Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Ihre Behauptung weise ich zurück. Wir beschädigen nicht den Ruf von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, sondern wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Überparteilichkeit, die breite Akzeptanz und die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt wird.
Im Einzelfall würde dies sicherlich sinnvoll sein können. In der Mehrzahl der Fälle dürften dadurch ungerechtfertigte Bürokratie und unnötige Kosten entstehen, die preissteigernd wirken und zusätzlichen Druck auf dem Immobilienmarkt auslösen dürften.
Das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD.